Jede Branche hat ihre eigenen Regeln.

Ob Arztpraxis, IT-Agentur oder gemeinnütziger Verein: steuerliche Herausforderungen sind so individuell wie das Unternehmen dahinter.
Wir kennen uns mit beidem aus.

Jede Branche hat ihre eigenen Regeln.

Ob Arztpraxis, IT-Agentur oder gemeinnütziger Verein: steuerliche Herausforderungen sind so individuell wie das Unternehmen dahinter. Wir kennen uns mit beidem aus.

Ärzte & Heilberufe

Ärzte und Apotheker sind Experten in ihrem Fach. Steuerrecht und Praxisbuchhaltung gehören selten dazu – und das ist auch völlig richtig so.

Der Heilberufebereich ist steuerlich einer der komplexesten überhaupt: Kassenärztliche Zulassung, GOÄ-Abrechnung, Privatarzthonorar, Gemeinschaftspraxis, MVZ, Apothekenpflichten, Praxisgründung oder -übernahme – jedes dieser Themen hat seine eigenen Fallstricke. Und wer sie nicht kennt, zahlt mehr, als er muss.

Schröder & Partner hat sich auf den Heilberufebereich spezialisiert und ist als qualifizierter Fachberater (IFM/ISM gGmbH) zertifiziert. Das bedeutet: kein Einarbeiten in Ihren Fall, kein Grundsatzstudium auf Ihre Kosten. Wir kennen das Thema.

Typische Themen sind unter anderem:

  • Steuerliche Begleitung bei Praxisgründung, Kauf und Übernahme.
  • Laufende Buchhaltung und Jahresabschluss für Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie MVZ.
  • Umsatzsteuerliche Einordnung von Heilbehandlungen, IGeL-Leistungen und Praxisverkäufen.
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Berufsausübungsgemeinschaften und Kooperationen.
  • Nachfolgeplanung: steueroptimierte Übergabe des Lebenswerks Praxis.

IT, Medien & Dienstleister

Schnelles Wachstum, internationale Kunden? Digitale Unternehmen skalieren schnell. Das Steuerrecht skaliert nicht von selbst mit.

Softwareentwickler, Agenturen und Berater stehen vor Fragen, die in der klassischen Steuerberatung selten vorkommen: Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland? Wie werden digitale Leistungen umsatzsteuerlich behandelt? Welche Rechtsform macht bei internationalem Wachstum Sinn – und wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Holding?

Wir verstehen digitale Geschäftsmodelle und sorgen dafür, dass Buchhaltung und Steuerstruktur effizient, modern und auf Wachstum ausgelegt sind. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – und wir auf den Rest.

Typische Themen sind unter anderem:

  • Rechtsformgestaltung für skalierbare Unternehmensstrukturen.
  • Umsatzsteuer bei digitalen Leistungen im In- und Ausland (OSS, Reverse Charge).
  • Freiberufler vs. Gewerbe: rechtssichere Abgrenzung und Gestaltung.
  • Steuerliche Behandlung von Software, Lizenzen und IP-Modellen.
  • Laufende Buchhaltung mit modernen Prozessen und digitalen Schnittstellen.

Handel, Bau & Transport

Mittelständische Unternehmen aus Handel, Bau und Transport haben wenig Zeit für steuerliche Überraschungen. Wir sorgen dafür, dass keine kommen.

Ob Einzelhändler mit Online-Shop, Bauunternehmer mit Subunternehmergeflecht oder Transportunternehmen mit internationalem Fuhrpark: Jede dieser Branchen hat ihre eigenen steuerlichen Stolpersteine. § 13b UStG im Baubereich, EU-Mehrwertsteuer-OSS im E-Commerce, Verpflegungsmehraufwand und ausländische Mauterstattung im Transport – wer das nicht im Griff hat, zahlt nachträglich.

Wir sind Partner des produzierenden und handelnden Mittelstands. Nicht als Generalist, der sich einarbeitet, sondern als Kanzlei, die die operativen Besonderheiten dieser Branchen kennt.

Typische Themen sind unter anderem:

  • Handel: Kassensystemanforderungen (TSE), Inventurbewertung, EU-OSS für Online-Händler.
  • Bau: Korrekte Anwendung von § 13b UStG, Bilanzierung von Teilfertigungen, Subunternehmer.
  • Transport: Fuhrparkbuchhaltung, Fahrerkostenabrechnung, ausländische Vorsteuererstattung.
  • Für alle drei: Jahresabschluss, laufende Buchhaltung und Begleitung bei Betriebsprüfungen.
  • Steuerliche Gestaltung bei Investitionen, Wachstum und Nachfolge im Familienbetrieb.

Stiftungen & Vereine

Gemeinnützige Organisationen genießen steuerliche Vorteile. Aber nur, solange sie die Spielregeln kennen und einhalten.

Die Gemeinnützigkeit ist eines der komplexesten Gebiete im deutschen Steuerrecht. Der Unterschied zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb entscheidet darüber, ob Einnahmen steuerfrei bleiben oder nicht. Wer hier unbewusst die Grenze überschreitet, riskiert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit – rückwirkend und mit erheblichen Konsequenzen.

Wir begleiten Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften mit dem Fachwissen, das dieser Bereich verlangt: von der laufenden Buchhaltung über Jahresabschluss und Steuererklärungen bis hin zur Satzungsgestaltung und Mittelverwendungsprüfung.

Typische Themen sind unter anderem:

  • Satzungsgemäße Mittelverwendung: Prüfung, Dokumentation und Sicherung der Gemeinnützigkeit.
  • Abgrenzung Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – korrekt und nachvollziehbar.
  • Jahresabschluss, Steuererklärungen und Antrag auf Freistellungsbescheid.
  • Umsatzsteuerliche Einordnung von Vereinsleistungen, Spenden und Sponsoring.
  • Beratung bei Gründung, Satzungsgestaltung und strukturellen Veränderungen.

Privatpersonen

Die meisten Menschen zahlen mehr Steuern als nötig – nicht aus Unwissenheit, sondern weil niemand genau hinschaut.

Ob Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften, Rentner mit Kapitalerträgen, Vermieter mit mehreren Objekten oder Erbe mit plötzlich komplexer Vermögenssituation: Die Einkommensteuererklärung ist selten so einfach, wie sie aussieht. Und das Optimierungspotenzial ist selten so gering, wie man vermutet.

Wir holen aus Ihrer Steuererklärung das Optimum heraus – und denken dabei über das laufende Jahr hinaus. Vermögensschutz, Schenkungsgestaltung, Immobilienverkäufe mit steuerlichen Auswirkungen: Wir beraten Sie, bevor Sie entscheiden.

Typische Themen sind unter anderem:

  • Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger und Vermieter.
  • Steueroptimierung bei Vermietung und Verpachtung – laufend und bei Kauf oder Verkauf.
  • Schenkung, Erbschaft und Vermögensübertragung: Freibeträge richtig nutzen.
  • Beratung bei außergewöhnlichen Situationen: Immobilienverkauf, Abfindung, Erbfall.
  • Langfristige Vermögensplanung mit steuerlichem Weitblick.